Sehr geehrte Mandanten,

mit dem Geldwäschegesetz (GwG) wird europäisches in nationales Recht umgesetzt.

Es dient der Bekämpfung von Finanzkriminalität, indem es verhindern soll, dass illegal erwirtschaftetes Geld (z.B. aus Drogenhandel oder Betrug) in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Es verpflichtet Banken, Immobilienmakler, Notare, Steuerberater und Händler, ihre Kunden zu identifizieren und verdächtige Transaktionen zu melden.

Wir bitten Sie daher, uns Ihren Personalausweis zwecks Speicherung (Datenschutzkonform) vorzulegen bzw. einzureichen, um unseren gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden.

 

Wie funktioniert Geldwäsche?

Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen die Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität dar. Straftäter verdienen damit große Summen "schmutzigen Geldes". Diese werden durch die Straftat der Geldwäsche "rein gewaschen". Sie werden also beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust.

Am Ende ist nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Das Geld wird im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern. Am Ende einer "geglückten" Geldwäschehandlung kann zum Beispiel niemand nachvollziehen, dass das Haus in der Stadt A der Person XY gehört und mit Geld aus Drogenhandel in der Stadt B finanziert wurde.


International operierende Netzwerke

Geldwäsche ist ein grenzüberschreitendes, internationales Phänomen. Durch die Globalisierung der Finanzmärkte sind die Methoden der Geldwäsche komplexer geworden. Auch die Verfolgung und Eindämmung illegaler Transaktionen sind schwieriger.

Deshalb ist die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern von zentraler Bedeutung. Das betrifft zum einen die Kooperation in konkreten grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren. Zum anderen ist es wichtig, gemeinsame Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche zu schaffen. Solche wurden sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit durch die "Financial Action Task Force on Money Laundering" etabliert.


Präventionsmaßnahmen

Das Geldwäschegesetz ist präventiv ausgerichtet. Es verpflichtet bestimmte Personenkreise, wie zum Beispiel Finanzdienstleister, zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Dadurch sollen Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig erkannt werden.

Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern. Daher sind u.a. Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen wir den zuständigen Behörden melden.


https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/kriminalitaetsbekaempfung-und-gefahrenabwehr/geldwaesche/geldwaesche-node.html



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