Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erfolgt stufenweise seit November 2024. Die W-IdNr. dient gemäß §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlichen Tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Sie erleichtern in Zukunft die Kommunikation mit Behörden und können dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.
Die W-IdNr. ist bundeseinheitlich und soll neben der Identifizierung für das Besteuerungsverfahren auch beim Unternehmensbasisdatenregister Anwendung finden, das künftig vom neuen Statistischen Bundesamt geführt werden soll. Das Register soll mit den Unternehmensstammdaten befüllt werden und den Datenaustausch zwischen Behörden erheblich erleichtern.
Unternehmen wiederum müssen durch die einheitliche W-IdNr. Ihre Stammdaten werden künftig nur noch einmal gemeldet. Mehrfachmeldungen an verschiedene Register sind in Zukunft nicht mehr nötig.